Registrierungspflicht für NIS2/BSIG regulierte Unternehmen

Regulierte Unternehmen müssen sich nach BSIG auf dem vorgesehenen Portal des Bundes zunächst unter https://info.mein-unternehmenskonto.de registrieren. Sobald Sie ihr Unternehmen bei Mein Unternehmenskonto (MUK) registriert haben, können Sie sich im BSI-Portal unter https://portal.bsi.bund.de/ anmelden. Empfehlenswert ist die Registrierung eines oder mehrerer spezieller MUK-Konten für die Erfüllung der Pflichten nach BSIG. Je nachdem, ob Sie einen oder mehrere Mitarbeitende mit der Umsetzung der Rechtspflichten betrauen.


Achtung:
Die Pflicht zur Registrierung als NIS2/BSI reguliertes Unternehmen endete am 6.3.2026. Unternehmen, die unter die Regelungen fallen, sollten zeitnah handeln. Abzuwarten, bis das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik tätig wird, ist die denkbar schlechteste aller Möglichkeiten. Wir empfehlen, zeitnah die fehlende Registrierung nachzuholen und die offen stehenden Punkte und Aufgaben anzugehen.
Weitere Informationen zur Registrierungspflicht hier auf dieser Seite.
Die Frist zur Registrierung ist abgelaufen – und nun?
Eine Übersicht über die anstehenden Aufgaben finden Sie hier.
Hilfe benötigt?
Dann kontaktieren Sie uns einfach unter info@prisecon.de und vereinbaren ein kostenfreies Evaluationsgespräch.


Elster Zertifikat

Die Elster Zertifikatsdatei dient der Authentifizierung im BSI-Portal. Die mit dem Zertifikat verbundenen Unternehmensdaten des Users sind voreingetragen und werden in die Formulare, beispielsweise zur Meldung eines Sicherheitsvorfalls, automatisch eingetragen.

Zugang zum BSI Portal

Die Registrierungspflicht nach § 33 ist Anfang März 2026 abgelaufen

Die Registrierungspflicht für erstmalig unter die Regelung fallende Organisationen läuft spätestens am 6.3.2026, drei Monate nach Inkrafttreten des BSIG, ab. Wichtig zu wissen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann nach § 33 BSIG die Registrierung säumiger Organisationen auch selbständig vornehmen. Ferner kann das BSIG die Vorlage von Aufzeichnungen und Unterlagen verlangen. Die Einzelheiten der Registrierung legt das BSI im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fest.

Sollten Sie diese Frist verpasst haben, ist eine zügige Meldung zwingend zu empfehlen. Sie sollten nicht warten, bis das BSI auf Sie zukommt. Weitere Infos: Frist zur Registrierung abgelaufen – und nun?


Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Rechtspflichten nach NIS2/BSIG?

Mit unserem ISMS-Tool steuern Security-Teams effizient und kostengünstig den ISMS-Prozess.
Falls Sie ein Security-Team aufbauen möchten, unterstützen wir Sie gerne, auch als externer betrieblicher Informationssicherheitsbeauftragter.
Sprechen Sie uns einfach unter info@prisecon.de an.